Faculté de droit de Montpellier Universität des Saarlandes

Ein / une (K/C)oopération
IFRI - ÉRID

Mise à jour: 09/10/2002

   
   

Studie: EDV bei der Klageerhebung und im Gerichtsverfahren
Cécile Brun

Die Aufbereitung der Jurisprudenz im Libanon
Dr. Georges El Ahmar

Jurilinguistik und Rechtsinformatik
Prof. Dr. Guy Maze

 

Cécile Brun

Zusammenfassung der Studie
"EDV bei der Klageerhebung und dem Verlauf des Gerichtsverfahrens
"


Schlüsselwörter: Rechtspflege / EDV/ Juristische Dokumentation / Justizdatenverarbeitung / Gerichtsentscheidung / Produktionsinformatik / EDV-Ausrüstung der ordentlichen Gerichtsbarkeit / Digitaler Datenaustausch / Internet / Intranet / Anwälte

Zusammenfassung:

Es besteht Einigkeit über die dringend notwendige Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Gerichtswesens. Die Beiträge der Technologie und die Rationalisierung der Arbeitsmethoden sind die Basis der Optimierung der Fallbearbeitung im Hinblick auf eine "verrechtlichte Gesellschaft". Nach einer Analyse der Wirklichkeit der EDV im Justizwesen, unter Berücksichtigung ihrer Vergangenheit und ihrer Zielsetzungen, bestimmt diese Studie die wahren Probleme, die mit der EDV-Ausrüstung der Gerichtswelt zusammenhängen. Sie schlägt im Übrigen eine mehr oder weniger automatisierte Datenverarbeitung für den Austausch und die Bearbeitung der Akten und Verfahrensgegenstände vor, um die Fallbearbeitung zu vereinfachen und somit Fällung und Vollstreckung des Urteils in einer vernünftigen Frist zu ermöglichen. Auf diese Weise, beginnend mit den verschiedenen Versuchen der EDV-Nutzung in der Justiz, den vergangenen Mißerfolgen und unter gleichzeitiger Berücksichtigung der neuen Fortschritte der Informations- und Kommunikationstechnologie, faßt diese Studie eine neue Vorgehensweise ins Auge, die auf einer kohärenten und globalen EDV-Unterstützung des gesamten Gerichtsverfahrens und auf einer konsequenten Durchführung des Projekts beruht. Der Ansatz ist von nun an qualitativ und die Durchführung pragmatisch und progressiv. Sie entspricht den Bedürfnissen aller im Gerichtswesen Tätigen, die durch die Kommunikation der Informationen und den elektronischen Datenaustausch im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren und den Verfahrenshandlungen betroffen sind.

Einführung

Die Studie " EDV bei der Klageerhebung und im Verlauf des Gerichtsverfahrens befaßt sich mit der Rolle, die der elektronische Datenaustausch und die Produktionsinformatik in Hinsicht auf einen " Beitrag zum Gerichtsbetrieb " spielen. Sie setzt die in 1983 von Herrn Bernard FARRET beendeten Arbeiten fort, der in seiner Doktorarbeit über die ersten Erfahrungen mit der EDV berichtet und die Voraussetzungen und den Nutzen der EDV-Ausstattung der Gerichte analysiert. Die EDV-Unterstützung der Justiz ist aufgrund der verlängerten Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten dringend notwendig geworden. Heutzutage wird ein Rechtsstreit in den meisten Fällen zur Unzeit entschieden. Diese Feststellung ist alarmierend: " Justizverweigerung und gebrochene Dämme ", berichtet das FAUCHON-Gutachten. Es ist folglich notwendig, die Beachtung der Grundprinzipien des Rechts und der Rechte der Verteidigung mit der Modernisierung des Gerichtsverfahrens in Übereinstimmung zu bringen.

Erster Teil

Das Vorgehen besteht in der Analyse der vergangenen Strategien der EDV-Unterstützung der Gerichte, ihrer Mißerfolge und ihrer Erfolge. Seit dem Anfang der sechziger Jahre wird eine Politik der EDV-Unterstützung der Gerichte verfolgt. Nach und nach wurden mehrere Anwendungen realisiert, die auf großen Zentralrechnern basierten. Sie erlaubten eine schnelle und verläßliche Verarbeitung einer immer größter werden Datenmenge. So wurden die großen Register geschaffen, wie zum Beispiel das Strafregister (casier judiciaire) und eine Reform der Gerichtsorganisation in Zivil- und Strafrechtssachen durchgeführt. Trotz dieser Erfolge wurden die lokalen Anwendungen oft wegen ihrer Schwerfälligkeit kritisiert und schlecht von der Justizwelt aufgenommen. Der Ehrgeiz ist beträchtlich, die Mittel sind jedoch bescheiden. Tatsächlich werden keine Prioritäten gesetzt, die Projekte sind zu umfangreich, die EDV-Einführung erfolgt zu schnell und ohne Konsultation oder Beteiligung den betroffenen Dienststellen. Daher erscheinen die Zwänge zu schwerwiegend verglichen mit den direkten Vorteilen für den Richter.

Nach 1991 werden von den Behörden genauere Zielsetzungen bestimmt und die Mittel zur Verfügung gestellt, um die EDV-Projekte zu finanzieren und um Erfahrungen zu sammeln. Es zeichnete sich ebenfalls ein Wille des Justizapparats ab, die Schwierigkeiten des Betriebs der Institution zu beheben.

Ab 1994 wird eine Politik der Dekonzentration der Justizdatenverarbeitung verfolgt. Sie hat zur Folge, daß sich verschiedene isolierte Projekte entwickelten, ohne Rücksicht auf die Kohärenz.

Nach dieser Bilanz untersucht die Studie die Hauptgründe für die mangelhafte Entwicklung des elektronischen Datenaustauschs und sie bestimmt die Bedingungen für eine erfolgreiche EDV-Ausrüstung der Justiz. Im Folgenden definiert sie einen Rahmen für die Entwicklung der EDV im Gerichtsverfahren, indem sie eine digitale Kommunikation angewandt auf einen globalen Vorgang ins Auge faßt. Denn heute sind die Umstände günstiger für diesen Computereinsatz: die Informations- und Kommunikationstechnologien, flexibler und weniger kostspielig, bieten für die Arbeit von jedem Beteiligten einen sofortigen Mehrwert. So bringt die Beschleunigung der Vorgänge und der Kommunikation im Gerichtsverfahren, die durch eine Entmaterialisierung und ein computerbasiertes Vorgehen verwirklicht werden, einen Qualitätsfortschritt, der für die Juristen den Anreiz für die Integration der digitalen Hilfsmittel darstellt. Die Voraussetzungen einer auf das Gerichtsverfahren angewandten EDV sind einerseits eine umfassende Beherrschung des Prozesses der Vorgänge und der Kommunikation (mit einer strategischen Vorgehensweise bei der Steuerung des Gesamtablaufs) und andererseits die Steuerung des Datenverarbeitungssystems koordiniert durch die Geschäftsstelle mit einem kohärenten und gemeinsamen Projekt (das die vorhandenen Erfahrungen berücksichtigt). Diese Vorgehensweise der Fortschreibung berücksichtigt die Unterschiede der Berufe, der Verfahren und der Praktiken in den Gerichten und erscheint vereinbar mit der Priorität, die der Verwirklichung des Abschnitts Kommunikation des Generalplans 1998 - 2002 zugewiesen ist.

Zweiter Teil

Diese Studie bestimmt die Probleme im Zusammenhang mit der EDV im Prozess und formuliert den Vorschlag eines digitalisierten Gerichtsverfahrens, in dem sie einen Modell für die Klageerhebung, die Stellung der Anwälte, die Eintragung auf die Tagesordnung (?) , die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Behandlung von Massenverfahren aufstellt. Dieses neue Gerichtsverfahren, das schematisiert, rationalisiert und vereinfacht worden ist (durch die Bestimmung der Gemeinsamkeiten der verschiedenen Verfahrensarten und Eigenarten der einzelnen Verfahren) beruht auf der Entmaterialisierung und dem elektronischen Datenaustausch, deren juristische und technische Zuverlässigkeit eine günstige Entwicklung aufweist. Diese Entwicklung ist vor allem durch die Anerkennung der elektronischen Signatur (Gesetz vom 13 März 2000 und Verordnung Nr. 2001-272 vom 30 März 2001, über die Anpassung des Beweisrechts an die Informationstechnologie und die elektronische Signatur) und das Aufkommen neuer Formate (die den Dokumentenaustausch, und im weiteren den multimedialen Austausch mit dem Datenaustausch zusammenführen) beeinflußt. Diese neuen Möglichkeiten vereinfachen die Anwendung der entmaterialisierten Übertragung auf komplexe oder informelle Inhalte wie diejenigen, die bei Gerichtsverfahren auftreten. Sie erlauben es, die Übertragung auf Beteiligte auszudehnen, die nicht über eine EDV-Ausstattung verfügen. In der Zukunft wird die Verbesserung des Gerichtsbetriebs durch eine direkte Verarbeitung derjenigen Daten realisiert, die aus der Aktivität jedes der Beteiligten hervorgehen und durch ein Netzwerk (Privates virtuelles Netzwerk und Justiz und Intranet) übertragen werden. Diese Anwendung des elektronischen Datenaustauschs für ein neues Gerichtsverfahren bedingt eine neue Gerichtsinstitution mit einer neuen Arbeitsmethode für den Richter und die gerichtlichen Hilfspersonen. Diese wird erreicht durch eine Schematisierung und Organisation der Arbeit in Hinblick auf gesteigerte Produktivität sowie durch eine Restrukturierung der internen und externen Beziehungen unter den verschiedenen Berufen, die am Prozess teilnehmen. Außerdem bietet der universelle Datenaustausch und die Rationalisierung sowie die Vereinfachung der Übermittlung zwischen dem Gericht und den gerichtlichen Hilfspersonen eine größere Transparenz des Gerichtsbetriebs. Somit können die Fälle schnell entschieden werden, wobei die Qualität des Betriebes dadurch gesichert wird, daß Unterbrechungen und Zeitverluste im Laufe des Verfahrens vermieden werden.