|
Studie:
EDV bei der Klageerhebung und im Gerichtsverfahren
Cécile Brun
Die
Aufbereitung der Jurisprudenz im Libanon
Dr. Georges El Ahmar
Jurilinguistik
und Rechtsinformatik
Prof. Dr. Guy Maze
|
|
Cécile
Brun
Zusammenfassung
der Studie
"EDV bei der Klageerhebung und dem Verlauf des Gerichtsverfahrens"
Schlüsselwörter: Rechtspflege / EDV/ Juristische Dokumentation
/ Justizdatenverarbeitung / Gerichtsentscheidung / Produktionsinformatik
/ EDV-Ausrüstung der ordentlichen Gerichtsbarkeit / Digitaler
Datenaustausch / Internet / Intranet / Anwälte
Zusammenfassung:
Es besteht
Einigkeit über die dringend notwendige Verbesserung der
Leistungsfähigkeit des Gerichtswesens. Die Beiträge
der Technologie und die Rationalisierung der Arbeitsmethoden
sind die Basis der Optimierung der Fallbearbeitung im Hinblick
auf eine "verrechtlichte Gesellschaft". Nach einer
Analyse der Wirklichkeit der EDV im Justizwesen, unter Berücksichtigung
ihrer Vergangenheit und ihrer Zielsetzungen, bestimmt diese
Studie die wahren Probleme, die mit der EDV-Ausrüstung
der Gerichtswelt zusammenhängen. Sie schlägt im Übrigen
eine mehr oder weniger automatisierte Datenverarbeitung für
den Austausch und die Bearbeitung der Akten und Verfahrensgegenstände
vor, um die Fallbearbeitung zu vereinfachen und somit Fällung
und Vollstreckung des Urteils in einer vernünftigen Frist
zu ermöglichen. Auf diese Weise, beginnend mit den verschiedenen
Versuchen der EDV-Nutzung in der Justiz, den vergangenen Mißerfolgen
und unter gleichzeitiger Berücksichtigung der neuen Fortschritte
der Informations- und Kommunikationstechnologie, faßt
diese Studie eine neue Vorgehensweise ins Auge, die auf einer
kohärenten und globalen EDV-Unterstützung des gesamten
Gerichtsverfahrens und auf einer konsequenten Durchführung
des Projekts beruht. Der Ansatz ist von nun an qualitativ und
die Durchführung pragmatisch und progressiv. Sie entspricht
den Bedürfnissen aller im Gerichtswesen Tätigen, die
durch die Kommunikation der Informationen und den elektronischen
Datenaustausch im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren und
den Verfahrenshandlungen betroffen sind.
Einführung
Die Studie
" EDV bei der Klageerhebung und im Verlauf des Gerichtsverfahrens
befaßt sich mit der Rolle, die der elektronische Datenaustausch
und die Produktionsinformatik in Hinsicht auf einen " Beitrag
zum Gerichtsbetrieb " spielen. Sie setzt die in 1983 von
Herrn Bernard FARRET beendeten Arbeiten fort, der in seiner
Doktorarbeit über die ersten Erfahrungen mit der EDV berichtet
und die Voraussetzungen und den Nutzen der EDV-Ausstattung der
Gerichte analysiert. Die EDV-Unterstützung der Justiz ist
aufgrund der verlängerten Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten
dringend notwendig geworden. Heutzutage wird ein Rechtsstreit
in den meisten Fällen zur Unzeit entschieden. Diese Feststellung
ist alarmierend: " Justizverweigerung und gebrochene Dämme
", berichtet das FAUCHON-Gutachten. Es ist folglich notwendig,
die Beachtung der Grundprinzipien des Rechts und der Rechte
der Verteidigung mit der Modernisierung des Gerichtsverfahrens
in Übereinstimmung zu bringen.
Erster Teil
Das Vorgehen
besteht in der Analyse der vergangenen Strategien der EDV-Unterstützung
der Gerichte, ihrer Mißerfolge und ihrer Erfolge. Seit
dem Anfang der sechziger Jahre wird eine Politik der EDV-Unterstützung
der Gerichte verfolgt. Nach und nach wurden mehrere Anwendungen
realisiert, die auf großen Zentralrechnern basierten.
Sie erlaubten eine schnelle und verläßliche Verarbeitung
einer immer größter werden Datenmenge. So wurden
die großen Register geschaffen, wie zum Beispiel das Strafregister
(casier judiciaire) und eine Reform der Gerichtsorganisation
in Zivil- und Strafrechtssachen durchgeführt. Trotz dieser
Erfolge wurden die lokalen Anwendungen oft wegen ihrer Schwerfälligkeit
kritisiert und schlecht von der Justizwelt aufgenommen. Der
Ehrgeiz ist beträchtlich, die Mittel sind jedoch bescheiden.
Tatsächlich werden keine Prioritäten gesetzt, die
Projekte sind zu umfangreich, die EDV-Einführung erfolgt
zu schnell und ohne Konsultation oder Beteiligung den betroffenen
Dienststellen. Daher erscheinen die Zwänge zu schwerwiegend
verglichen mit den direkten Vorteilen für den Richter.
Nach 1991
werden von den Behörden genauere Zielsetzungen bestimmt
und die Mittel zur Verfügung gestellt, um die EDV-Projekte
zu finanzieren und um Erfahrungen zu sammeln. Es zeichnete sich
ebenfalls ein Wille des Justizapparats ab, die Schwierigkeiten
des Betriebs der Institution zu beheben.
Ab 1994
wird eine Politik der Dekonzentration der Justizdatenverarbeitung
verfolgt. Sie hat zur Folge, daß sich verschiedene isolierte
Projekte entwickelten, ohne Rücksicht auf die Kohärenz.
Nach dieser
Bilanz untersucht die Studie die Hauptgründe für die
mangelhafte Entwicklung des elektronischen Datenaustauschs und
sie bestimmt die Bedingungen für eine erfolgreiche EDV-Ausrüstung
der Justiz. Im Folgenden definiert sie einen Rahmen für
die Entwicklung der EDV im Gerichtsverfahren, indem sie eine
digitale Kommunikation angewandt auf einen globalen Vorgang
ins Auge faßt. Denn heute sind die Umstände günstiger
für diesen Computereinsatz: die Informations- und Kommunikationstechnologien,
flexibler und weniger kostspielig, bieten für die Arbeit
von jedem Beteiligten einen sofortigen Mehrwert. So bringt die
Beschleunigung der Vorgänge und der Kommunikation im Gerichtsverfahren,
die durch eine Entmaterialisierung und ein computerbasiertes
Vorgehen verwirklicht werden, einen Qualitätsfortschritt,
der für die Juristen den Anreiz für die Integration
der digitalen Hilfsmittel darstellt. Die Voraussetzungen einer
auf das Gerichtsverfahren angewandten EDV sind einerseits eine
umfassende Beherrschung des Prozesses der Vorgänge und
der Kommunikation (mit einer strategischen Vorgehensweise bei
der Steuerung des Gesamtablaufs) und andererseits die Steuerung
des Datenverarbeitungssystems koordiniert durch die Geschäftsstelle
mit einem kohärenten und gemeinsamen Projekt (das die vorhandenen
Erfahrungen berücksichtigt). Diese Vorgehensweise der Fortschreibung
berücksichtigt die Unterschiede der Berufe, der Verfahren
und der Praktiken in den Gerichten und erscheint vereinbar mit
der Priorität, die der Verwirklichung des Abschnitts Kommunikation
des Generalplans 1998 - 2002 zugewiesen ist.
Zweiter
Teil
Diese Studie
bestimmt die Probleme im Zusammenhang mit der EDV im Prozess
und formuliert den Vorschlag eines digitalisierten Gerichtsverfahrens,
in dem sie einen Modell für die Klageerhebung, die Stellung
der Anwälte, die Eintragung auf die Tagesordnung (?) ,
die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Behandlung von
Massenverfahren aufstellt. Dieses neue Gerichtsverfahren, das
schematisiert, rationalisiert und vereinfacht worden ist (durch
die Bestimmung der Gemeinsamkeiten der verschiedenen Verfahrensarten
und Eigenarten der einzelnen Verfahren) beruht auf der Entmaterialisierung
und dem elektronischen Datenaustausch, deren juristische und
technische Zuverlässigkeit eine günstige Entwicklung
aufweist. Diese Entwicklung ist vor allem durch die Anerkennung
der elektronischen Signatur (Gesetz vom 13 März 2000 und
Verordnung Nr. 2001-272 vom 30 März 2001, über die
Anpassung des Beweisrechts an die Informationstechnologie und
die elektronische Signatur) und das Aufkommen neuer Formate
(die den Dokumentenaustausch, und im weiteren den multimedialen
Austausch mit dem Datenaustausch zusammenführen) beeinflußt.
Diese neuen Möglichkeiten vereinfachen die Anwendung der
entmaterialisierten Übertragung auf komplexe oder informelle
Inhalte wie diejenigen, die bei Gerichtsverfahren auftreten.
Sie erlauben es, die Übertragung auf Beteiligte auszudehnen,
die nicht über eine EDV-Ausstattung verfügen. In der
Zukunft wird die Verbesserung des Gerichtsbetriebs durch eine
direkte Verarbeitung derjenigen Daten realisiert, die aus der
Aktivität jedes der Beteiligten hervorgehen und durch ein
Netzwerk (Privates virtuelles Netzwerk und Justiz und Intranet)
übertragen werden. Diese Anwendung des elektronischen Datenaustauschs
für ein neues Gerichtsverfahren bedingt eine neue Gerichtsinstitution
mit einer neuen Arbeitsmethode für den Richter und die
gerichtlichen Hilfspersonen. Diese wird erreicht durch eine
Schematisierung und Organisation der Arbeit in Hinblick auf
gesteigerte Produktivität sowie durch eine Restrukturierung
der internen und externen Beziehungen unter den verschiedenen
Berufen, die am Prozess teilnehmen. Außerdem bietet der
universelle Datenaustausch und die Rationalisierung sowie die
Vereinfachung der Übermittlung zwischen dem Gericht und
den gerichtlichen Hilfspersonen eine größere Transparenz
des Gerichtsbetriebs. Somit können die Fälle schnell
entschieden werden, wobei die Qualität des Betriebes dadurch
gesichert wird, daß Unterbrechungen und Zeitverluste im
Laufe des Verfahrens vermieden werden.
|
|