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Jurilinguistik
und Rechtsinformatik
Prof. Dr. Guy Mazet
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Zusammenfassung
der Dissertation von Prof. Dr. Guy Mazet
Jurilinguistik
und Rechtsinformatik
Charakteristisch
für die Rechtssprache ist ihre Komplexität. Sie ist
weitgehend aus dem natürlichen Sprachgebrauch entlehnt,
sowohl auf der Ebene der Syntax als auch auf der des Vokabulars,
aber sie besitzt auch gewisse Züge, die jeder wissenschaftlichen
Sprache eigentümlich sind: Eindeutigkeit und Abstraktion,
beide konzeptbedingt.
Aber diese
Dualität gibt die Eigenart der Rechtssprache noch nicht
ganz wieder, sie ist auch eine Fachsprache, denn manchmal findet
sich der normale Sinn des gemeinen Sprachgebrauchs verwandelt
in eine juristische Bedeutung. Diese wechselseitige Durchdringung
von Sprache und Recht, dialektisch von Begriff und Konzept,
von Werkzeug und Idee, wir nennen sie : jurilinguistisches System.
Die Äußerung
dieses Systems - in der Sprache-außerhalb der Sprache
- wird das Zusammentreffen der Informatik mit dem Recht in besonderer
Weise komplizieren.
Im Bereich
des Zugangs zur juristischen Information, eine Problematik,
die verstärkt und übersteigert ist durch die Existenz
von umfassenden weltumspannenden Netzwerken, wird die Dynamik
des natürlichen Sprachgebrauchs die Abfrage von juristischen
Datenbanken behindern; es ist deshalb nötig, linguistische
Methoden und Instrumente zu entwerfen, die den kumulierten Effekt
von Syntax und Semantik ausgleichen.
So wird
es der Wortbestand durch seine Organisation hinsichtlich der
Wortformen und der Semantik erlauben, gegen die Auswirkungen
der Allotaxie der Begriffe anzugehen, ein Phänomen, das
aus der Verwendung des natürlichen Sprachgebrauchs entspringt,
durch Methoden der Verarbeitung juristischer Texte, welche sich
nur sehr schlecht mit den klassischen Verfahren der Indexierung
vergleichen lassen.
Die Thesauri,
seien sie allgemein oder themenbezogen, stellen Modelle zur
Wiedergabe des juristischen Wissens dar; organisiert in Strukturen,
die die semantischen Beziehungen zwischen den Konzeptbegriffen
aufschlüsseln, stellen sie eine wahre Metasprache der Datenbanken
dar, die man als Schnittstelle zur Unterstützung der Abfrage
nutzen kann.
Mit der
internationalen Dimension, die durch den Strom der Informationen
erreicht ist, gewinnt die Mehrsprachigkeit im juristischen Bereich
eine entscheidende Bedeutung und hebt die Konfrontation der
juristischen Systeme hervor, für die die klassischen Wege
der Vergleichung und Übersetzung nur teilweise oder gar
triviale Lösungen bieten; es ist angebracht, Werkzeuge
zu entwerfen, die dazu bestimmt sind, dieses Zusammentreffen
der juristischen Kulturen zu verarbeiten, durch die Integration
anderer Paradigmen, insbesondere der funktionellen Gleichwertigkeit.
Die juristische
Information, als Rohmaterial, verwandelt sich in Wissen, wenn
sie den intellektuellen Praktiken der Juristen unterworfen wird.
Die Informatik
kann zu der Weitergabe dieser juristischen Kenntnis beitragen;
auch dort wird das jurilinguistische System hervortreten; es
stellt ein Hindernis dar, aber es kann auch Modelle bieten,
die auf der pädagogischen Ebene wiederverwendbar sind:
Darin liegt die ganze Problematik des computerunterstützten
Rechtsunterrichts, (in Frankreich) bekannter unter der Abkürzung
EAO (enseignement assisté par ordinateur); hier basiert
die Methodik auf der Wiederverwendung der Information als Mittel
zur Ausbildung. Die linguistischen Instrumente des Zugangs zur
Information werden wiedereingesetzt als didaktisches Mittel,
Schlussfolgerungen zu simulieren; die juristische Semantik wird
vollständig nutzbar gemacht und die Interpretation - ein
hochgradig juristischer Vorgang - wird pädagogisch wirksam.
Man bewegt sich zunehmend vom Konzept der Datenbank hin zu dem
der Wissensbank.
Dieser qualitative
Sprung wird mit der Entstehung von juristischen Expertensystemen
vollzogen, die den Versuch darstellen, Methoden der künstlichen
Intelligenz auf das Recht anzuwenden. Dort, jenseits des juristischen
Wissens, wird der Versuch einer Formalisierung, ja sogar einer
Modellisierung unternommen, im Hinblick darauf, eine Hilfestellung
zur juristischen Entscheidung zu entwerfen.
Es erscheint
indessen, dass sich das Recht diesen Anwandlungen der Axiomatisierung
widersetzt, insbesondere durch das jurilinguistische System,
das den assertorischen Farben der Logik der Wahrheit die Nuancen
der Dialektik und der Interpretation entgegensetzt.
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