Faculté de droit de Montpellier Universität des Saarlandes

Ein / une (K/C)oopération
IFRI - ÉRID

Mise à jour: 09/10/2002

   
   

Jurilinguistik und Rechtsinformatik
Prof. Dr. Guy Mazet

 

Zusammenfassung der Dissertation von Prof. Dr. Guy Mazet

Jurilinguistik und Rechtsinformatik

Charakteristisch für die Rechtssprache ist ihre Komplexität. Sie ist weitgehend aus dem natürlichen Sprachgebrauch entlehnt, sowohl auf der Ebene der Syntax als auch auf der des Vokabulars, aber sie besitzt auch gewisse Züge, die jeder wissenschaftlichen Sprache eigentümlich sind: Eindeutigkeit und Abstraktion, beide konzeptbedingt.

Aber diese Dualität gibt die Eigenart der Rechtssprache noch nicht ganz wieder, sie ist auch eine Fachsprache, denn manchmal findet sich der normale Sinn des gemeinen Sprachgebrauchs verwandelt in eine juristische Bedeutung. Diese wechselseitige Durchdringung von Sprache und Recht, dialektisch von Begriff und Konzept, von Werkzeug und Idee, wir nennen sie : jurilinguistisches System.

Die Äußerung dieses Systems - in der Sprache-außerhalb der Sprache - wird das Zusammentreffen der Informatik mit dem Recht in besonderer Weise komplizieren.

Im Bereich des Zugangs zur juristischen Information, eine Problematik, die verstärkt und übersteigert ist durch die Existenz von umfassenden weltumspannenden Netzwerken, wird die Dynamik des natürlichen Sprachgebrauchs die Abfrage von juristischen Datenbanken behindern; es ist deshalb nötig, linguistische Methoden und Instrumente zu entwerfen, die den kumulierten Effekt von Syntax und Semantik ausgleichen.

So wird es der Wortbestand durch seine Organisation hinsichtlich der Wortformen und der Semantik erlauben, gegen die Auswirkungen der Allotaxie der Begriffe anzugehen, ein Phänomen, das aus der Verwendung des natürlichen Sprachgebrauchs entspringt, durch Methoden der Verarbeitung juristischer Texte, welche sich nur sehr schlecht mit den klassischen Verfahren der Indexierung vergleichen lassen.

Die Thesauri, seien sie allgemein oder themenbezogen, stellen Modelle zur Wiedergabe des juristischen Wissens dar; organisiert in Strukturen, die die semantischen Beziehungen zwischen den Konzeptbegriffen aufschlüsseln, stellen sie eine wahre Metasprache der Datenbanken dar, die man als Schnittstelle zur Unterstützung der Abfrage nutzen kann.

Mit der internationalen Dimension, die durch den Strom der Informationen erreicht ist, gewinnt die Mehrsprachigkeit im juristischen Bereich eine entscheidende Bedeutung und hebt die Konfrontation der juristischen Systeme hervor, für die die klassischen Wege der Vergleichung und Übersetzung nur teilweise oder gar triviale Lösungen bieten; es ist angebracht, Werkzeuge zu entwerfen, die dazu bestimmt sind, dieses Zusammentreffen der juristischen Kulturen zu verarbeiten, durch die Integration anderer Paradigmen, insbesondere der funktionellen Gleichwertigkeit.

Die juristische Information, als Rohmaterial, verwandelt sich in Wissen, wenn sie den intellektuellen Praktiken der Juristen unterworfen wird.

Die Informatik kann zu der Weitergabe dieser juristischen Kenntnis beitragen; auch dort wird das jurilinguistische System hervortreten; es stellt ein Hindernis dar, aber es kann auch Modelle bieten, die auf der pädagogischen Ebene wiederverwendbar sind: Darin liegt die ganze Problematik des computerunterstützten Rechtsunterrichts, (in Frankreich) bekannter unter der Abkürzung EAO (enseignement assisté par ordinateur); hier basiert die Methodik auf der Wiederverwendung der Information als Mittel zur Ausbildung. Die linguistischen Instrumente des Zugangs zur Information werden wiedereingesetzt als didaktisches Mittel, Schlussfolgerungen zu simulieren; die juristische Semantik wird vollständig nutzbar gemacht und die Interpretation - ein hochgradig juristischer Vorgang - wird pädagogisch wirksam. Man bewegt sich zunehmend vom Konzept der Datenbank hin zu dem der Wissensbank.

Dieser qualitative Sprung wird mit der Entstehung von juristischen Expertensystemen vollzogen, die den Versuch darstellen, Methoden der künstlichen Intelligenz auf das Recht anzuwenden. Dort, jenseits des juristischen Wissens, wird der Versuch einer Formalisierung, ja sogar einer Modellisierung unternommen, im Hinblick darauf, eine Hilfestellung zur juristischen Entscheidung zu entwerfen.

Es erscheint indessen, dass sich das Recht diesen Anwandlungen der Axiomatisierung widersetzt, insbesondere durch das jurilinguistische System, das den assertorischen Farben der Logik der Wahrheit die Nuancen der Dialektik und der Interpretation entgegensetzt.